Was ist erlaubt und was alarmiert den Rechtsanwalt?

Schnell mal auf Google Maps die Straße suchen? Auf Facebook ein Foto der letzten Partynacht teilen oder auf Instagram den Freunden ein lustiges Video weiterleiten? Apps und Social Media sind heute nicht mehr aus unserem Alltag wegzudenken. Vor allem die jüngeren Generationen, sogenannte „Digital Natives“, sind tagtäglich auf ganz unterschiedlichen Seiten und Portalen im Netz unterwegs. Doch meistens ist ihnen gar nicht bewusst, dass sie mit ein paar Klicks sämtliche Rechte und Vorschriften verletzten können. Die Abmahnung kommt dann wie aus dem Nichts. Das Herunterladen, Teilen und Veröffentlichen von diversen Daten unterliegt, auch Online, dem Urheberrecht und die Verletzung kann teuer werden. Auf was Sie und Ihre Kinder im Umgang mit Bilder, Videos und Texten im Internet in Verbindung mit dem Urheberrecht achten müssen, zeigen wir Ihnen im folgenden Artikel.

Was genau ist eigentlich das Urheberrecht und was fällt darunter?

Möchte man zum Beispiel Texte im Internet einsetzen, unterliegen Inhalte fremder Personen dem Urheberrecht. Demnach muss vor dem Nutzen dieser Arbeit eine Erlaubnis erlangt werden, von demjenigen der die Inhalte erstellt hat und somit Urheber ist. Hauptsächlich in der Film- und Musikbranche werden diese Rechte streng verfolgt und überprüft. Teilen ist hier nur mit den engen Freunden oder der Familie erlaubt. Bei DVDs oder CDs ist das gemeinsame Schauen und Hören natürlich gestattet, geht es aber ins Internet wird die Situation kniffliger. Es kann auch sein, dass die Dateien als Privatkopie zum Herunterladen freigegeben sind. Stammen sie jedoch aus einer klar deutlichen rechtswidrigen Quellen, ist dies verboten. Ein deutliches Indiz für die Rechtswidrigkeit sind Seiten, die Filme und Musik zum Herunterladen anbieten, die eigentlich Geld kosten. Sogenannte Tauschbörsen haben in fast allen Fällen nicht die nötigen Befugnisse solche Inhalte öffentlich zu machen und sind somit illegal. Das Downloaden, Kopieren und öffentlich Machen dieser Produkte ist schlichtweg verboten. Somit besteht die Möglichkeit der Strafverfolgung, da das Urheberrecht verletzt wurde.

Wer sich jetzt denkt, „im Internet weiß eh niemand wer ich bin“ liegt falsch! Die weit verbreitete Auffassung, dass im Netz ein hoher Grad an Anonymität herrscht, ist nicht wahr. Nutzer hinterlassen im Netz Datenspuren, die von speziellen Unternehmen verfolgt werden können und so die IP-Adresse bis zum Anschluss des (meist unwissenden) User ermitteln. Mit diesen Angaben können Ihre realen Daten eingefordert werden und schon landet eine Abmahnung im Briefkasten.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht- Was tun mit einer Abmahnung?

Einerseits ist die Verfolgung bei Plattformen und Filehostern wie YouTube sehr gering. Rechteinhaber wenden sich hier vielmehr an den Anbieter, statt die einzelnen User zu belangen. Auf der anderen Seite hingegen, werden Nutzerinnen und Nutzer von Tauschbörsen besonders streng gesucht. Spezielle Unternehmen, sogenannte Piracy Agencies, durchforsten diese Dienste systematisch nach illegal hoch geladenem Material.  Die Wahrscheinlichkeit hier belangt zu werden ist relativ hoch. Was die meisten nicht wissen ist, dass bei Anbietern wie BitTorrent das Material beim Download automatisch für andere auch zugänglich gemacht wird. So wird man schnell selbst zum Verbreiter, oft unwissend. Dateien werden auf dem privaten Computer gespeichert und die IP-Adresse des eigenen Internetanschlusses wird sichtbar. Aufgrund von berechtigten Nachfragen, erlangen Agenturen so persönliche Adressen und können den einzelnen User anklagen.

  • Info: Filesharing- Dienste/ Filehoster

File Hostings sind Online- Datenspeicherdienste, die es Usern ermöglichen, Dateien auf einen zentralen Datenspeicher abzulegen und von egal wo darauf zu zugreifen. Dies geschieht über Datennetzwerke, wie beispielsweise das Internet. Filesharing, bedeutet, dass man diese Dateien auch mit anderen Usern teilen kann.

Die darauf folgende Abmahnung  sollte ernst genommen werden! Es ist zwar möglich, dass die Summe unangebracht hoch ist oder die angebliche Straftat nicht wahrheitsgetreu, trotzdem ist es wichtig darauf zu reagieren und die Mahnung nicht einfach zu ignorieren. Leichtsinniges Unterschreiben der „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ ist nicht ratsam, der Gang zum Rechtsanwalt hingegen schon. Dieser Experte kann dann einschätzen, ob die Klage rechtens und angemessen ist. Seit 2013 sind die Anwaltsgebühren auf max. 150€ begrenzt worden. Weitere Zahlungen, zum Beispiel für Schadensersatz können jedoch noch dazu kommen. Sie haben noch Fragen, was ein Rechtsanwalt können oder wissen sollte? Lesen Sie hier: https://www.urheberrecht.de/anwalt/

Netflix, YouTube, MyVideo? - sicheres Streaming, gewusst wie!

Filme und Videos im Internet schauen, ohne sie dauerhaft zu speichern oder runterzuladen- das versteht man unter Streamen. Nach etlichen Diskussionen und Maßnahmen internationaler Strafverfolgungsbehörden, hat sich die deutsche Regierung geäußert. Da Streamen, wie auch Filme im Fernsehen schauen, keine urheberrechtlich relevante Handlung ist, fällt es nicht direkt unter diese Rechtslage. Das Urheberrecht regelt ausschließlich die Weiterverbreitung und Duplizierung von Inhalten im Internet, nicht aber deren „Werkgenuss“. Das bedeutet, dass das Video hierbei nur angesehen wird. Außerdem kann im Netz nicht eindeutig erkannt werden, ob diese Datei rechtswidrig hochgeladen wurde oder nicht. Dies trifft wahrscheinlich auf alle seriösen Seiten wie YouTube und MyVideo zu. Sicher ist, dass die Nutzung von offensichtlich illegalen Plattformen, wie kinox.to, das Risiko der Strafverfolgung erhöhen.

Des Weiteren gibt es erlaubte Inhalte die als „Open Content“ bezeichnet werden. Solche Inhalte sind nicht etwa frei von Urheberschutz. Derjenige, der das Urheberrecht besitzt, hat diese durch eine öffentliche Lizenz  freigegeben. Ohne Regeln geht es aber auch hier nicht. Oft verlangt der Urheber als Quelle genannt zu werden, oder andere Hinweise auf den Ursprung der Daten.

Meine Inhalte- meine Entscheidung! Oder?

Bei zum Beispiel Bildern, die wirklich nur einen selbst betreffen und selbst erstellt wurden, kann man alleine darüber entscheiden was mit den Daten passiert. Sobald jedoch auf dem Foto eine andere Person zu sehen ist, muss man nachfragen! Jeder Mensch hat das "Recht am eigenen Bild“, was bedeutet, dass die Entscheidung bei jedem Einzelnen liegt, in welchem Kontext das eigene Bild publik gemacht werden darf. Sollte eine betroffene Person nicht einwilligen oder im Nachhinein Beschwerde einlegen, muss das Bild oder Video sofort gelöscht werden. Streitigkeiten dieser Art sind zumeist mit einer höflichen E-Mail aus der Welt geschaffen und landen selten vor höheren Instanzen.

Fremde Bilder sind hingegen geschützt vom Urheberrecht und dürfen nicht einfach so verwendet werden. Beim Bloggen, Posten auf Instagram oder selbst beim Schulvortrag, dürfen laut Gesetz Bilder anderen Ursprungs nicht verwendet werden. Die Strafverfolgung hier ist jedoch im Vergleich zu anderen Bereichen deutlich weniger stark ausgeprägt. Hauptsächlich professionelle Fotografen und Fotografinen legen Wert darauf, dass ihre Aufnahmen vorschriftsgemäß verwendet werden. Aber auch hier gibt es hin und wieder Fallen, in die man hineintreten kann. Ein Fotograf beispielsweise, hat systematisch durch formale Fehler bei seinen Fotos versucht, mit Abmahnungen Geld zu erwirtschaften. Lesen Sie hier mehr zu dem Fall: https://irights.info/artikel/deutliches-signal-gegen-systematische-masche-ueberhoehter-abmahnungen/29362

Quellen:

Text: „Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt! Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet“, www.klicksafe.de

Definition: https://de.wikipedia.org/wiki/Filehosting

Bilder: pixabay.com