Dass Schülerinnen und Schüler untereinander und in der Klassengemeinschaft per WhatsApp kommunizieren, ist wohl jedem klar. Auch immer mehr Lehrer und Eltern nutzen das Medium zum schulischen Austausch- alles rein dienstlich, das versteht sich von selbst. Doch wo liegt hier die Grenze zwischen beruflicher Verpflichtung und eigener Privatsphäre?

Wer schulpflichtige Kinder hat, weiß, wie anstrengend die Kommunikation zwischen Schule und Eltern ablaufen kann. Eigentlich dient der meist halbjährlich stattfindende Elternsprechtag dazu, miteinander ins Gespräch zu kommen und Probleme zu beseitigen. Doch heute reicht das eben nicht mehr aus. Wenn Eltern heute etwas zu sagen haben, dann möchten sie das jetzt und sofort tun. Und auch Lehrer schrecken nicht davor ab, über schnellere Wege mitzuteilen, was ihnen auf der Zunge brennt. Der Messenger-Dienst WhatsApp ist hierfür natürlich ein beliebtes Medium, und zwar nicht nur zum Meinungsaustausch, sondern auch zur Notenvergabe oder zum Informieren über Krankheitsfälle. Kein Wunder also, dass gerade die heranwachsende Generation ebenfalls zu moderneren Mitteln greift und den Kontakt zu Lehrern nicht scheut. Doch was davon ist in Deutschland überhaupt erlaubt? Ist diese  Kommunikationsform eine gute Idee für schulische Zwecke? Und falls nicht, was müsste geändert werden? Fragen, auf die leider keiner so wirklich eine Antwort weiß.

Keine klare Linie

Da bildungspolitische Entscheidungen bekanntlich auf Länderebene getroffen werden, ist hier in den letzten Jahren ein Wirrwarr an unterschiedlichsten Richtlinien entstanden. Während in Niedersachsen, Hessen, Bremen und Baden-Württemberg ein striktes Verbot für den dienstlichen Austausch zwischen Lehrern, Schülern und Eltern gilt, gibt es in den restlichen Bundesländern kein offizielles Gesetz. Meist wird diese Entscheidung den Schulen überlassen, wie beispielsweise in Berlin und Brandenburg. Da geht natürlich jede Schule anders vor. Lediglich Hamburg differenziert zwischen Schülern und Eltern und verbietet Lehrern lediglich den digitalen Austausch mit ihren Schützlingen.

Bei dieser chaotischen Rechtslage sind wir also nicht wirklich schlauer als zuvor. Zwar haben einige Bundesländer bereits handfeste Gesetze erlassen, allerdings werden Lehrer diesbezüglich kaum informiert. Kein Lehrer weiß also so richtig, was er darf und was nicht und befindet sich somit tagtäglich in einer rechtlichen Grauzone. Stattdessen sollten wir lieber darüber diskutieren, ob solch ein Verbot für die Kommunikation über WhatsApp sinnvoll wäre. Riskiert man damit, sich vom heutigen Zeitgeist zu entfernen?

WhatsApp kann gefährlich werden

Der Grund, warum so viele Pädagogen bereits über WhatsApp kommunizieren, ist natürlich die unkomplizierte Absprache mit Schülern und ihren Erziehungsberechtigten. Wer etwas klären will, kann dies immer tun. Egal, wann und wo. Dadurch entsteht hier ein ganz neuer Eindruck: man verabschiedet sich vom autoritären Rollenbild und der bis dahin bestehenden Hierarchie, da sich Schüler auf der gleichen Ebene mit ihren Lehrern austauschen wie mit guten Freunden. Das sorgt zwar für eine stärkere Lehrer-Schüler Bindung, doch ganz angemessen ist diese nicht.

Beginnt man einmal, auf diesem Wege zu kommunizieren, verliert der Schüler nach und nach die Achtung dem Lehrer gegenüber. Das beste Beispiel ist die allseits beliebte Klassengruppe, in die oftmals auch die Lehrkraft involviert ist. Es treffen hier also in einer virtuellen Gruppe zwei Generationen aufeinander, die völlig unterschiedlich mit der App umgehen. Die älteren Nutzer bevorzugen den praktischen Austausch, während die Heranwachsenden eher über mehr oder weniger wichtige Neuigkeiten aus ihrem Umfeld berichten. Diese Bandbreite an Informationen bietet häufig eine gute Grundlage für Mobbingattacken: Sensible Inhalte werden verschickt, verletzende Texte leichtsinnig eingetippt. Lehrer sind unmittelbar im Geschehen und stehen somit viel stärker in der Verantwortung einzugreifen und für Konsequenzen zu sorgen.

Andersherum gilt dies genauso: Insbesondere bei der Kommunikation mit Schülern muss das dienstliche Verhältnis bewahrt werden, sprich Nachrichten privater Natur dürfen weder selbst verschickt noch zugelassen werden. Zudem muss auch jeder für sich entscheiden, ob man persönliche Informationen, wie den Online-Status oder die Lesebestätigung durch blaue Häkchen, für Schüler oder Eltern sichtbar machen möchte.

Für Lehrer: Checkliste für eine sichere Kommunikation per WhatsApp

  • Dienstliches Verhältnis bewahren
  • Keine private Nachrichten
  • Online-Status und Lesebestätigung deaktivieren
  • Regeln in der Klassengruppe festlegen (z.B. keine Beleidigungen, keine unpassenden Fotos oder Videos etc.)
  • Sachlich bleiben

Eine Alternative, bitte!

Wer sich als Lehrer, Schüler oder Elternteil also an gewisse Spielregeln im Umgang mit solchen Apps hält, dem gelingt es eventuell auch, die nötige Distanz zum Gegenüber zu halten. Allerdings ist man nie hundertprozentig vor kleinen oder großen Problemen geschützt. WhatsApp ist ein Medium, welches ursprünglich zum privaten Austausch konzipiert wurde- und das merkt man an allen Ecken und Enden.

Wenn man mit alldem nichts zu tun haben will, was bleibt einem dann als Alternative? Wie kann man sich anderweitig auf schnellem Wege austauschen, ohne die Privatsphäre zu gefährden? Es ist eine Frage, die sich die einzelnen Kultusministerien stellen müssen. Was dringend benötigt wird, ist ein Messenger-Dienst für alle Beteiligten, der Wert auf die Trennung von Schule und Freizeit legt und Privatsphäre auf allen Seiten garantiert. Doch bis es soweit ist, müssen wir uns wohl weiterhin im digitalen Grenzbereich bewegen.

 

Bildquellen

  • Abb. 1: pixabay.com © MIH83
  • Abb. 2: pixabay.com © qimono
  • Abb. 3: pixabay.com © natureaddict

 

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