„Sabbatical“ – was ist das eigentlich?

Das Sabbatjahr erfreut sich in den vergangenen Jahren in sämtlichen Branchen sowie Berufen steigender Beliebtheit. Es wird auch gerne als Sabbatical bezeichnet und bedeutet nichts anderes als eine Auszeit vom Beruf. Meistens umfasst diese Auszeit mehrere Monate oder sogar ein ganzes Jahr. Diese Zeit kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, beispielsweise zur Erholung, für eine Weiterbildung, für eine Weltreise, für die Pflege von Angehörigen, einen Hausbau oder andere Pläne. In einem regulären Angestelltenverhältnis erhält der Arbeitnehmer in der Regel trotzdem sein ganzes oder teilweises Gehalt, sprich er arbeitet die Zeit sozusagen vor oder nach dem Sabbatjahr zusätzlich. Es kann sich somit um eine Sonderform des Überstundenabbaus handeln – aber auch andere Modelle sind möglich und üblich. Auch immer mehr Lehrer hegen den Wunsch nach einer solchen längeren Auszeit, sind häufig aber unsicher, ob das Sabbatical für Beamte eine Option ist.

Ist das Sabbatjahr auch für Lehrer möglich?

Die gute Nachricht lautet: Prinzipiell können Lehrer ein Sabbatical in Anspruch nehmen. Allerdings gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen und so wurde beispielsweise in Bayern zu Beginn des Jahres 2020 unter lauten Protesten das Sabbatjahr für die meisten Lehrer abgeschafft. Als Grund wurde der Lehrermangel genannt. Wer Beamter ist und über ein Sabbatjahr nachdenkt, muss sich daher im ersten Schritt über die Regelungen informieren, die im individuellen Fall gelten. Diese sehen für die meisten Lehrer in Deutschland nach wie vor so aus: Lehrer können für eine vorab festgelegte Zeit von ihrer Verpflichtung zu unterrichten freigestellt werden. Für diesen Zeitraum wird die Besoldung reduziert. Anstatt eine individuelle Vereinbarung zu treffen, wie das zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber üblich ist, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Ebene der Bundesländer geregelt. Viele Beamte, darunter auch Lehrer, haben daher einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr – aber eben nicht alle.

Beantragung: Die Formalien beim Sabbatical

Die formellen Schritte, die Lehrer auf dem Weg zu ihrem Sabbatjahr gehen müssen, hängen ebenfalls vom jeweiligen Bundesland ab. Wo ein Sabbatical möglich ist, ist dieses aber in den meisten Fällen mit einem gewissen organisatorischen Aufwand verbunden. Oft können sowohl Lehrer in Voll- als auch in Teilzeit die Auszeit beantragen. Trotzdem steht es der Schulleitung frei, den Antrag abzulehnen, sofern kein qualifizierter Ersatz zur Verfügung steht, was vor allem bei besonderen Fächerkombinationen oder Schularten häufig der Fall ist. Die Ablehnung muss aber begründet und nachvollziehbar sein. Auch angestellte Lehrer ohne Verbeamtung können ein Sabbatical beantragen, allerdings greift für sie nicht die gesetzliche Grundlage, sodass sie sozusagen ein individuelles Sabbatjahr beantragen müssen, ebenso wie in einem klassischen Angestelltenverhältnis, aber keinen Anspruch darauf haben. Verbeamtete Lehrer müssen den Antrag auf ihr Sabbatical je nach Bundesland rund zwei bis sieben Jahre im Voraus stellen. Spontanität ist somit nicht möglich. Wurde das Sabbatjahr bewilligt, ist es wichtig, einen Vertrag aufzusetzen und darin alle relevanten Vereinbarungen festzuhalten, beispielsweise bezüglich der Dauer, Besoldung, Rückkehr & Co.

Möglichkeiten zur Finanzierung für Lehrer

Eine wichtige Frage bei der Planung und Vertragsgestaltung für Lehrer ist jene nach der Finanzierung. Denn unabhängig vom gewählten Modell, bedeutet das Sabbatical für Lehrer finanzielle Einbußen, oft über mehrere Jahre hinweg. In vielen Fällen stehen mehrere Möglichkeiten zur Finanzierung zur Auswahl – auch hier gilt es jedoch, die individuellen Optionen vorab zu recherchieren:

1. Blockmodell

Im Blockmodell erhalten verbeamtete Lehrer während der Freistellung zwei Drittel bis sechs Siebtel ihres Gehalts. Angestellte Lehrer müssen, wie bereits erwähnt, individuelle Vereinbarungen treffen. In vielen Fällen wird das Sabbatical unterteilt in eine Anspar- und eine Freistellungsphase. In beiden Phasen bezieht der Lehrer das reduzierte Gehalt, dennoch absolviert er in der Ansparphase weiterhin die volle (vereinbarte) Arbeitszeit. Er baut sozusagen Überstunden auf, die anschließend in Form einer Auszeit abgestottert werden. Als Faustregel gilt dabei: Je länger die Ansparphase, desto geringer die Abzüge während des Sabbaticals. Auch die Ansparphase dauert daher im Regelfall zwei bis sieben Jahre, was erklärt, weshalb der Antrag auf das Sabbatjahr entsprechend früh gestellt werden muss. Anschließend folgt die Freistellungsphase mit denselben Gehaltsabzügen.

2. Halbjahresmodell

Auch beim Halbjahresmodell bezieht der Lehrer zwei Drittel seines Gehalts, da er jedoch nur ein Schulhalbjahr freigestellt wird, anstatt eines ganzen Freistellungsjahres, beläuft sich auch die Ansparphase nur auf zwei Schulhalbjahre in Vollbeschäftigung. Ähnliche Regelungen sind manchmal für andere Zeiträume möglich, beispielsweise eine Ansparphase von drei Schulhalbjahren zu drei Vierteln des Gehalts. In jedem Fall beläuft sich die Auszeit beim Halbjahresmodell aber, wie der Name vermuten lässt, auf maximal sechs Monate.

3. Teilzeitmodell

Das Teilzeitmodell kommt für Lehrkräfte infrage, die ohnehin nur in einer Teilzeitbeschäftigung arbeiten (möchten). Bei einer Arbeitszeit von 50 Prozent ist die Lösung besonders simpel: Der Lehrer arbeitet für einen gewissen Zeitraum in Vollzeit und hat anschließend für denselben Zeitraum eine bezahlte Auszeit. Am Gehalt ändert sich also in beiden Phasen nichts. Ähnliche Lösungen werden aber in vielen Fällen auch für andere Teilzeitverträge gefunden.

4. Vorgezogener Ruhestand

Wer das Sabbatical kurz vor dem Ruhestand einlegen möchte, kann diesen sozusagen vorziehen, indem ein Zeitguthaben angespart und unmittelbar vor dem Eintritt in den Ruhestand abgestottert wird. Der Lehrer kehrt also anschließend an das Freistellungsjahr nicht mehr in seinen Beruf zurück. Auch eine Reduktion der Arbeitszeit bei voller Bezahlung als Alternative zum Sabbatical ist in vielen Fällen möglich, um dieses Zeitguthaben aufzubrauchen.

5. Fondssparmodell

Das Fondsparmodell funktioniert ähnlich wie das Blockmodell, sprich es gibt eine Anspar- und eine Freistellungsphase. Ansparen kann der Lehrer aber nicht nur Überstunden, sondern zum Beispiel auch Teile des Gehalts oder Urlaub. All diese Optionen führen zu finanziellen Ersparnissen für den Dienstherrn. Dieser legt das Geld in Fonds an und finanziert daraus das Gehalt des Lehrers im Sabbatjahr. Allerdings steht diese Option nur angestellten Lehrern zur Verfügung, nicht also Beamten. Zudem kann es in vielen Fällen, ähnlich dem vorgezogenen Ruhestand, nur direkt vor dem Renteneintritt genutzt werden.

6. Gehaltsverzicht

Zuletzt gibt es die Möglichkeit der Freistellung und bis zum Eintritt in das Sabbatical ganz normal zu arbeiten, sprich bei gleicher Arbeitszeit und gleichem Gehalt, und das Sabbatjahr schlichtweg unbezahlt zu nehmen. Das bedeutet für Lehrkraft und Dienstherr einen minimalen Planungsaufwand, heißt aber für die Lehrer, dass sie ihr Sabbatical aus anderen Quellen bezahlen müssen. Viele greifen dabei auf Ersparnisse zurück oder nehmen einen Kredit auf. In letzterem Fall erhalten Beamte besondere Konditionen, da sie dem Kreditgeber eine hohe finanzielle Sicherheit bieten. Das Modell kann daher für verbeamtete Lehrer besonders attraktiv sein.

Was Lehrkräfte sonst noch bedenken müssen

Neben der Beantragung und Finanzierung fallen bei der Planung eines Sabbaticals zudem noch weitere To-Dos an. Ist also die Frage geklärt, wann das Sabbatical genommen werden kann und mit welchem Finanzierungsmodell, gilt es, folgende Aspekte zu klären:

  • Wofür soll das Sabbatjahr genutzt werden?
  • Welche Veränderungen an den Versicherungen sind notwendig?
  • Ergeben sich Abzüge bei der Pension oder Rente?
  • Wie können solche Abzüge ausgeglichen werden?
  • Was passiert mit den Urlaubsansprüchen?
  • Wie werden Krankheitstage im Sabbatical verrechnet?
  • Soll die Auszeit (teilweise) im Ausland verbracht werden?
  • Wer kümmert sich während der Abwesenheit um Wohnung, Haustiere, o. ä.?
  • Wie wird die Rückkehr ablaufen?

Letzterer Punkt darf in seiner Wichtigkeit nicht unterschätzt werden, denn die Rückkehr aus dem Sabbatjahr in die Schule birgt einige Hürden. Viele Lehrkräfte geraten schnell in den alten Trott und damit auch unter Stress, sodass die Effekte der Auszeit verpuffen. Wichtig ist daher, sich schon vor der Rückkehr einen Plan zurechtzulegen, wie das Arbeitsleben weiterhin gestaltet werden soll – und eventuelle Änderungen wie eine Reduzierung der Arbeitszeit frühzeitig mit dem Dienstherrn beziehungsweise Arbeitgeber zu besprechen. So können (nicht nur) verbeamtete Lehrer optimal vom Sabbatjahr profitieren!

 

 

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