Wie Eltern ihre Kinder im Falle der Ankündigung einer Nichtversetzung bestmöglich unterstützen können

Häufig gehen sie dieser Tage an die Erziehungsberechtigten heraus: Die Ankündigungen einer Versetzungsgefährdung – häufig salopp „blaue Briefe“ genannt.

Darin informiert die Schule Eltern dann über den Leistungsstand des jeweiligen Schülers oder der Schülerin, wenn dessen oder deren Versetzung gefährdet ist.

Gesetzeslage

Wie die Gesetzeslage zu den „Abmahnungen wegen Versetzungsgefährdung“ im jeweiligen Bundesland aussieht, regeln die Landesschulgesetze. Diese können online eingesehen werden.

https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/rechtsvorschriften-lehrplaene/uebersicht-schulgesetze.html

Im Einzelfall können Sie sich auch auf der Webseite des jeweiligen Kultusministeriums informieren, das für Ihr Bundesland zuständig ist.

Unter dem Stichwort „Versetzung“ werden Eltern hier in der Regel schnell fündig.

Kommunikation

Suchen Sie darüber hinaus den Dialog mit der Schule Ihres Kindes. Zunächst zur Klassenlehrkraft, aber auch zu den Fachlehrkräften der Fächer, in denen es versetzungsgefährdet ist. Bitten Sie diese um ein gemeinsames, persönliches Gespräch, um zu entwickeln, wie Sie Ihr Kind nun noch optimal fördern können. In manchen Fällen ist es ratsam, auch die zuständige Beratungslehrkraft der Schule Ihres Kindes zu diesem Gespräch zu bitten.

Entwickeln Sie gemeinsam mögliche Wege für Ihr Kind. Ist es nun sinnvoll, externe Experten wie etwa Lerntherapeuten oder aber auch einen Kinderpsychologen zurate zu ziehen? Woran müsste Ihr Kind nun arbeiten, um ggf. eine Versetzung zu ermöglichen? Durch welche weiteren Maßnahmen wie etwa Nachhilfe – online oder persönlich – kann es unterstützt werden?

Bleiben Sie mit den Lehrkräften in einem engen Dialog und tauschen Sie sich regelmäßig – auch per Telefon oder Mail – über einzelne Schritte aus.

Den Ursachen auf den Grund gehen

Es ist nun schon ein recht fortgeschrittener Zeitpunkt, aber Sie sollten dennoch den Ursachen für die mögliche Nichtversetzung auf den Grund gehen. Hierfür sollten Sie den Kinder- und Jugendarzt Ihres Kindes ins Boot holen. Dieser wird Sie zu den passenden Experten überweisen.

Schulprobleme sind mannigfaltiger Natur – es können Überforderung dahinter stecken oder auch Ängste oder Sorgen Ihres Kindes. Manchmal kommt es auch mit einzelnen Lehrkräften nicht gut zurecht oder innerhalb der Klasse. Oder aber es kann sich schlecht konzentrieren bzw. die Schwierigkeiten basieren auf anderen körperlichen Ursachen.

Gemeinsam können Sie hier Lösungswege entwickeln.

Der Besuch in einer Schulpsychologischen Beratungsstelle ist auf jeden Fall hilfreich, wenn Ihr Kind etwa unter Sorgen und Nöten oder aber unter Problemen mit Lehrkräften oder Mitschülerinnen bzw. Mitschülern leidet.

Im Dialog mit dem Kind sein

Sprechen Sie unbedingt mir Ihrem Kind darüber, dass seine Versetzung gefährdet ist. Hören Sie ihm gut zu, wenn es über seine Sorgen und Ängste berichtet und ggf. über seine Schwierigkeiten. Entwickeln Sie mit ihm zusammen ebenfalls mögliche Lösungen. Und: Besprechen Sie, was es selbst sich im Falle der Nichtversetzung vorstellen kann. Möchte es an derselben Schule die Klasse wiederholen – oder möchte es sich lieber nach einer alternativen Einrichtung umsehen? Nehmen Sie dann Kontakt zu den anderen Einrichtungen auf und versuchen Sie, diese etwa im Rahmen eines Tages der offenen Tür etwas genauer kennen lernen zu können.

Der „blaue Brief“ heißt noch nicht, dass es mit der Versetzung nicht klappen kann. Unterstützen Sie Ihr Kind deshalb darin, Lücken zu schließen und sich auf die weiteren Prüfungen vorzubereiten. Überlegen Sie aber gleichzeitig mit ihm gemeinsam und unter Hinzuziehen bestimmter Expertinnen und Experten, was Sie unternehmen können, wenn es mit der Versetzung nicht klappen kann. Ein „Plan B“ ist in vielen Fällen ein maßgeblicher Mutmacher, um den Weg, der zugegebenermaßen zum jetzigen Zeitpunkt holprig ist, weiter beschreiten zu können.